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Bei Fragen melden Sie sich bitte bei
Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin
Abt. Allgemeine Pädiatrie und Neonatologie
Studienzentrale
Feulgenstr. 10-12 • 35392 Gießen
E-Mail: studienzentrale@paediat-med.uni-giessen.de
Fax: 0641-985-46699
Dr. Evangelia Tantalaki
Betreuung Melder & Studien
Tel.: 0641-985-43473
Jasmin Spaar
Zugangsdaten & Accounts
Tel.: 0641-985-44123
Konstantin Krämer
Dateneingabe & Anleitungen
Tel.: 0641-985-44123
Kalina Kaul
Leitung Studienzentrale
Projekte & Kommunikation
Tel.: 0641-985-43521
Spenden für das CEDATA-GPGE Patientenregister
Das CEDATA-GPGE Patientenregister steht allen Kinderärzten zur Verfügung, die Kinder und Jugendliche mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) betreuen. Derzeit wird das Register ausschließlich durch Spenden finanziert. Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Spende.
Kontoverbindung
Justus-Liebig-Universität Gießen
IBAN DE93 5005 0000 0001 0065 43
BIC HELADEFF
Landesbank Hessen-Thüringen
Verwendungszweck
62880531 CEDATA Register Kinderklinik
Sie profitieren von
- Rabatt für die Jahrestagung
- privilegiertem Zugang & Rabatt für Fortbildungen der Akademie
- Möglichkeit & Bekanntmachung einer Zertifizierung
- Förderung Ihrer Forschung durch hochdotierte Preise
- Vernetzung und Teamwork in AGs & Young GPGE
- wertvolle Infos und Updates im Rundschreiben und Intranet
Nina Leistikow
Leiterin Geschäftsstelle
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne: info@gpge.eu
Anträge
Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft
Antrag nicht-ärztliche Privatpersonen
Antrag Firmen & Organisationen
Jahresbeiträge
Privatpersonen (ordentliche Mitglieder: Ärztinnen & Ärzte, Wissenschaftler/innen) 125,- € pro Mitgliedsjahr
Privatpersonen (außerordentliche Mitglieder: DiätassistentInnen, CED-Schwestern & -Pfleger, PsychologInnen u.a.) 30,- € pro Mitgliedsjahr
Ehrenmitglieder und Mitglieder im Ruhestand sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
Der Mitgliedsbeitrag (ausschließlich Jahresbeitrag) wird im Laufe des 1. Quartals eines jeden Geschäftsjahres via SEPA-Mandat zugunsten des Kontos der Gesellschaft eingezogen (GPGE-Satzung: § 3 Nr. 6).